Asyl in Not17

Asyl In Not

Unterstützungskomitee für politisch verfolgte Ausländer/innen
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ALBERTINA Musensaal Wien
Asyl In Not
Die Kunst, zu verbinden
Benefizauktion und politische Soirée
mit a.D.Innenminister  Caspar Einem
Freitag, 7. April 2017 | Beginn 18.30 Uhr
Auktionsleitung:
Otto Hans Ressler / Ressler Kunst Auktionen
Albertinaplatz 1 | 1010 Wien
Benefizauktion zugunsten Asyl in Not
Caspar Einem, Innenminister und danach Wissenschaftsminister
in den 1990er Jahren, hat 44 Kunstwerke gespendet.
Diese solle am 7. April im Musensaal der Albertina in Wien zugunsten von Asyl in Not versteigert werden.
Asyl in Not kämpft für die Wahrung der Menschenrechte und für
die Wiederherstellung des Rechts auf Asyl.
Asyl in Not verbindet konkrete rechtliche und soziale Hilfe im Einzelfall mit vehementer politischer Kritik an einem ungerechten System.
Asyl in Not steht auf der Seite der Flüchtlinge, deren Menschenrechte von den Behörden dieses Landes immer wieder gebrochen werden.
Caspar Einem war nach Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften Bewährungshelfer. Als Innenminister war er permanent untergriffigen Attacken Jörg Haiders und der FPÖ ausgesetzt. Für viele Menschen in diesem Land war er der letzte Innenminister, der in Asylfragen Mitmenschlichkeit stets über alle anderen Überlegungen stellte.
Katalog

Wir freuen uns auf Ihren wertschätzenden Beitrag zur Auktion, auf die Dynamik im Saal, wenn Sie am 7. April ab 19.00 Uhr mitbieten und Leidenschaft für die Kunst und gleichzeitig Engagement für Asylsuchende zeigen, oder sich im Vorfeld – quasi im Stillen – zum Beispiel in Form eines schriftlichen Kaufauftrages engagieren.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Verein Asyl in Not asyl-in-not.org
Der Verein Asyl in Not ist eine steuerbegünstigte Organisation. Dadurch besteht die Möglichkeit, den Kauf eines Werkes bei der diesjährigen Auktion im Sinne der Steuerabsetzbarkeit steuerlich zu nützen. Bitte fragen Sie rechtzeitig Ihre/n Steuerberater oder Ihr Finanzamt.
Laut Information des Bundesministerium für Finanzen besteht bei Charity-Auktionen grundsätzlich die Möglichkeit den Versteigerungsbetrag im Verhältnis 50:50 zwischen KünstlerIn und Ersteigerer/KäuferIn als Spende steuerlich geltend zu machen.
Kaufauftrag 2017
Weitere Informationen: Finanzamt /pdf

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